Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung

Beim Thema Energiewende und Klimaschutz lag der Fokus bislang vor allem auf dem Strom- und Verkehrssektor. Doch spätestens mit dem Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) von September 2023 und dem Wärmeplanungsgesetz, das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, hat sich dies geändert. Die kommunale Wärmeplanung steht damit nun auf der Agenda großer und kleiner Kommunen. Aus gutem Grund: Immerhin bietet der Wärmesektor mit mehr als 50% des Endenergieverbrauchs das größte Potenzial, um die Energiewende voranzutreiben.

Städten und Gemeinden kommt beim Thema Wärmewende eine herausgehobene Rolle zu. So bietet die Wärmewende für Kommunen einerseits zahlreiche Möglichkeiten – für effektiven Klimaschutz, ein Mehr an Lebensqualität und wirtschaftliche Entwicklung. Andererseits ist der Umbau der Energieversorgung äußert komplex und von unterschiedlichen Interessen geprägt.

Damit die Wärmewende gelingen kann, braucht es daher eine frühzeitige und breite Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung. Alle relevanten Akteur:innen und insbesondere die Bürger:innen sollten von Beginn an einbezogen werden.

Als erfahrener Partner im Bereich der kommunalen Bürgerbeteiligung begleiten wir große und kleine Kommunen auf diesem Weg. Wir unterstützen Sie dabei, analoge und digitale Formate zur Bürgerbeteiligung und Stakeholderbeteiligung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zielgerichtet durchzuführen.

Solarthermie Anlage. Solarthermie ist eine Möglichkeit, um die Wärmewende anzugehen. Es kann eine Maßnahme für die kommunale Wärmeplanung sein, bei der auch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Bürgerbeteiligung wichtig ist.

Im November 2023 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Konkret werden die Bundesländer durch das Wärmplanungsgesetz verpflichtet, auf ihrem Gebiet eine Wärmeplanung durchzuführen. Das Gesetz trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es ergänzt die im September 2023 beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und verpflichtet alle deutschen Kommunen dazu, Wärmepläne aufzustellen.

Das übergeordnete Ziel ist es, jedes Wärmenetz bis Ende 2044 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination beider zu speisen. Auch fordert das Gesetz, Zwischenziele zu erreichen: Bis 2030 müssen bestehende Wärmenetze mindestens zu 30% mit erneuerbaren Energien gespeist werden, bis 2040 muss der Anteil der Erneuerbaren bei mindestens 80% liegen.

Das Ergebnis der Wärmeplanung sind Wärmepläne. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen die kommunalen Wärmepläne bis Ende Juni 2026 und in kleineren Kommunen (ab 10.000 Einwohner:innen) bis Ende Juni 2028 erstellt werden und beschlossen sein. Zur Vereinfachung der Wärmeplanung können die Bundesländer für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner:innen ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Außerdem können sich mehrere Kommunen zusammenschließen und eine gemeinsame Wärmeplanung erarbeiten.

Im Fokus der Wärmeplanung in Kommunen stehen die Bestands- und die Potenzialanalyse.

Bei der Bestandsanalyse geht es um die Frage, wie groß der Wärmebedarf in dem Gebiet der jeweiligen Kommune aktuell ist und welche Energieträger aktuell zum Einsatz kommen. In diesem Zuge müssen die Kommunen alle Anlagen erfassen, die Wärme erzeugen.

Bei der Potenzialanalyse wird geprüft, welche erneuerbaren Energien bzw. welche unvermeidbare Abwärme von der Kommune genutzt werden können – zum Beispiel: Biomasse, Solarthermie oder Abwärme von Industrieanlagen.

Sind die Bestands- und Potenzialanalyse abgeschlossen, erarbeitet die Kommune auf Basis der nun vorliegenden Informationen ein Zielszenario mit Wärmegebieten. Für jedes dieser Gebiete wird festgelegt, wie es in den Jahren 2030, 2035 und 2040 mit Wärme versorgt werden soll.

In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es bereits Gesetze zur Wärmeplanung. Auch haben einige Städte wie Rostock oder Minden bereits einen Wärmeplan aufgestellt, bevor sie durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes dazu verpflichtet waren.

Bis 2028 wird der Bund den Bundesländern insgesamt 500 Millionen Euro durch einen höheren Umsatzsteueranteil bereitstellen. Diese Mittel werden dann von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet. Wie die Wärmeplanung dann im Detail gefördert wird, hängt vom Bundesland und der Größe der jeweiligen Kommune ab. So stehen bspw. in Hessen und in Baden-Württemberg Konnexitätszahlungen zur Verfügung. Die Konnexitätszahlungen haben den Vorteil, dass die Kommunen automatisch in den Genuss der Förderung als Pauschalbetrag kommen, ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Weitere Informationen für Kommunen in Hessen stellt die Landesenergieagentur Hessen (LEA) bereit.

Das Bild zeigt einen langen Tisch mit vielen Stühlen, im Hintergrund viele Sprechblasen. Beispielbild für Diskussion und Austausch zum Beispiel im Rahmen von Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung

Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Stakeholderbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung kann nur gelingen, wenn Bürger:innen und weitere lokale Stakeholder:innen – z. B. Betreiber von Energieversorgungs- und Wärmenetzen oder Großverbraucher:innen – frühzeitig eingebunden werden.

Erster Schritt: Information

Zu Beginn des Prozesses ist es wichtig, sowohl die Bürger:innen als auch lokale Stakeholder:innen über die Aufstellung der Wärmeplanung zu informieren und mit Blick auf die Bestandsanalyse ggf. fehlende Daten zu erheben. Das komplexe Themenfeld muss bürgerfreundlich und verständlich aufbereitet werden, um zum einen Berührungsängste abzubauen. Zum anderen lassen sich im Zuge der Partizipation auch verschiedene Argumente und Haltungen sachlich darstellen und somit mehr Verständnis für unterschiedliche Positionen herstellen.

Zweiter Schritt: Meinungen und Ideen einholen

Während der Potenzialanalyse ist der Input aus der Öffentlichkeit und bspw. von Energieerzeugern sehr wertvoll, um Potenziale erneuerbarer Energien realitätsnah beurteilen zu können. So stehen Daten zu unvermeidbarer Abwärme etwa nicht immer ohne Weiteres zur Verfügung. Beim Aufstellen von Zielszenarien und der Planung von Maßnahmen können Vorstellungen und Ideen aus der Öffentlichkeit, aus der Verwaltung und bspw. der Energieversorgungswirtschaft zu einer besseren Wärmeplanung führen.

Breite Beteiligung herstellen

Entscheidend ist dabei auch, dass nicht nur Fachexpert:innen einbezogen werden, sondern auch ganz explizit Bürger:innen. Denn zum einen müssen die Bürger:innen die Wärmeplanung mittragen. Zum anderen verfügen sie über gute Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und so über nicht zu unterschätzendes Alltagswissen. Dieses Alltagswissen können sie im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung – beispielsweise bei Befragungen, Informationsveranstaltungen oder digitalen Ideensammlungen – einbringen und so in die Planung miteinfließen lassen.

Insgesamt führt die frühzeitige Einbindung der Bürger:innen und lokalen Stakeholder:innen nicht nur zu gegenseitigem Verständnis. Es ermöglicht auch, dass lokale Bedürfnisse und Perspektiven in die Planung einfließen.

So unterstützen wir Ihre informelle Öffentlichkeitsbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung

Von der Informationen über die Konsultation bis hin zur Kooperation: Wir begleiten Sie in allen Phasen der Bürgerbeteiligung und Stakeholderbeteiligung zur kommunalen Wärmeplanung mit unterschiedlichen Beteiligungsformaten und -methoden. Als erfahrene Partnerin im Bereich kommunaler Bürgerbeteiligung unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Formaten:

  • Informationsabende
  • Planungsworkshops
  • Bürgerräte
  • digitale Formate der informellen Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. kartenbasierte Ideensammlung)
  • Umfragen

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Ideen!

Foto Antonio Arcudi

Antonio Arcudi, M.A.

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Email: arcudi@werdenktwas.de
Telefon: 06151 – 62 915 54