Bürgerbeteiligung bereichert die Gesetzgebung

Bürgerbeteiligung bereichert die Gesetzgebung – das ist das Ergebnis einer im Dezember veröffentlichten Studie der Universität Hohenheim. Untersucht wurden Online- und Offline-Formate der Gesetzgebung mit Bürgerbeteiligung. Der Fokus lag hierbei insbesondere auf der Online-Beteiligungsplattform des Landes Baden-Württemberg, welche bundesweit einzigartig ist. Seit 2013 ist es hierüber allen Interessierten möglich, die Gesetzesvorhaben der Landesregierung online zu kommentieren und inhaltlich mitzugestalten, bevor diese im Landtag beraten werden. Mit dieser partizipativen Gesetzgebung ermöglicht die Exekutive den BürgerInnen, Verbänden und nicht-organisierten Betroffenen, freiwillig und in einem transparenten Verfahren Gesetzesvorhaben zu kommentieren und diese inhaltlich mit zu entwickeln. Ergänzt wird die Online-Beteiligung durch ein Angebot verschiedener Face-to-Face-Formate. Zusammengenommen gelingt es damit Transparenz herzustellen und die Akzeptanz für gesetzliche Vorhaben innerhalb der Bevölkerung zu steigern.

Während Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zur gängigen Praxis zählt, sind die Partizipationsmöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene hingegen rar. Fast gänzlich ausgenommen davon bleibt die Gesetzgebung. Neben Baden-Württemberg beschränken sich andere Bundesländer bislang auf eine informelle Beteiligung bei ausgewählten Gesetzesvorhaben. Beispiele hierfür sind das Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz oder das Landesmediengesetz in Nordrhein-Westfalen.